Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung über die Öffentliche Zustellung von Bescheiden erfolgte gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf am 11.07.2024 durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter der Internetadresse https://www.troisdorf.de/Bekanntmachungen und wird hiermit nachrichtlich veröffentlicht:
Öffentliche Zustellung
Nachfolgend aufgeführtes Dokument ist nicht zustellbar, weil der Aufenthaltsort der Empfänger/-innen unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter/-in oder Zustellbevollmächtigte/-n nicht möglich ist, und wird daher öffentlich zugestellt:
Adressat/-in: Anneleen Bekaert
letzte bekannte Meldeanschrift: Grabenstraße 85, 53844 Troisdorf
Aktenzeichen und Datum des Dokumentes: 51.12.1-21899 08.07.2024
Bezeichnung des Dokumentes: Aufhebungsbescheid
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß §§ 1 u. 10 Abs II des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 i.V.m. § 16 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf vom 07.10.1999 in der aktuellen Fassung.
Der/Die Adressat/Adressatin oder eine von ihm/ihr bevollmächtigte Person ist berechtigt, das Dokument im Rathaus Troisdorf, Kölner Straße 176, Zimmer 121 nach vorheriger Terminvereinbarung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises einzusehen und in Empfang zu nehmen.
Das Dokument gilt nach Ablauf von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung als zugestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Troisdorf, den 08.07.2024
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Kellmer
Sachgebietsleiter (51.12 Vormund-, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss)