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Troisdorf
Freitag 20. September 2024
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Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss zur Veröffentlichung von Bauleitplanentwürfen

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz des Rates der Stadt Troisdorf hat in der Sitzung am 03.09.2024 auf Grundlage der §§ 1 Abs. 8, 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, folgende Beschlüsse gefasst:

Flächennutzungsplan der Stadt Troisdorf, 9. Änderung, Stadtteil Troisdorf-Mitte, Bereich ehemaliges Orica-Gelände, Kronenstraße, Carl-Diem-Straße und Kaiserstraße (Kronenforstviertel) (Parallelverfahren zum Bebauungsplan T182, Blatt 1)

Beschluss

“Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Kenntnis genommen. Er beschließt den Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Troisdorf-Mitte, Bereich ehemaliges Orica-Gelände, Kronenstraße, Carl-Diem-Straße und Kaiserstraße einschließlich der beigefügten Begründung. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Änderungsentwurf dargestellt.

Der Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung und den wesentlichen bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter Angabe folgender Arten an verfügbaren umweltbezogenen Informationen für die Dauer eines Monats (mindestens 30 Tage) zu veröffentlichen:

Schutzgut Mensch:

• Schallschutzgutachten betreffend den Verkehrslärm von den umliegenden Straßen, Aussage zur Kontingentierung der Gewerbeflächen im Plangebiet sowie Bewertung der Immissionen der im Nordosten gelegenen Sportstätte., (Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies GbR, Boppard, 25.05.2024)

• Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises vom 31.07.2020 zum Verdacht auf das Vorliegen von Boden- und Grundwasserbelastungen aufgrund von Rüstungsaltlasten des ehemaligen Firmengeländes der Rheinisch-Westfälischen Sprengstoff AG (folgend Dynamit Nobel AG und später Orica GmbH)

• Stellungnahme der Bezirksregierung Köln vom 19.08.2020 und vom 16.04.2021 zu angemessen Sicherheitsabständen zwischen den Betriebsbereichen der TGHG und der schutzbedürftigen Nutzung im Plangebiet, zum bestehenden Gewerbelärm sowie zum vorübergehenden Aufenthalt von Personen innerhalb der K22-Linie im GEe.

• Stellungnahme der Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 und Dez. 32, zur Landesplanerischen Anfrage nach § 34 LPIG NRW vom 13.07.2023

• Aktenvermerk zu den Bodenluftuntersuchungen (GBU Geologie Bau & Umweltconsult GmbH, Alfter, Januar 2024)

• Geruchsimmissionsmessungen gemäß DIN EN 16841-1 im Gebiet des Bebauungsplan T182 Bl. 1 östlich des Industrieparks in Troisdorf (Aneco Institut für Umweltschutz GmbH & Co, Juli 2024)

Schutzgut Tiere und Pflanzen:

• Artenschutzprüfung Stufe I+II aufgrund er Nähe zum FFH- und Vogelschutzgebiet “Wahner Heide” (Ingenieurbüro für Landschaftsplanung Arnd Faulenbach, Neuwied, April 2023)

• Vertiefte artenschutzrechtliche Prüfung für die Tierarten Mauereidechse (Büro für faunistische Gutachten – Dr. Ulrich Schulte, Borgholzhausen, 23.07.2020)

• Beschreibung von landschaftspflegerischen Maßnahmen gegen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen – Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, (Ingenieurbüro für Landschaftsplanung Arnd Faulenbach, Neuwied, Juli 2024)

• Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises vom 31.07.2020 zum Artenschutz,

Schutzgut Boden:

• Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer NRW vom 14.09.2023 ob der Ausgleich über Entsiegelungen, Wiedervernetzung von Lebensräume oder Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen erbracht werden kann

• Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises vom 15.09.2023 zu zusätzlichen sprengstoffspezifischen Stoffen und dass Bodenluftmessungen durchgeführt werden sollen

• Gesamtgutachten zur Erfassung und Beurteilung der Altlastensituation des ehemaligen Rüstungsstandortes (GBU GmbH, Alfter, 17.04.2023)

• Beschreibung von Maßnahmen für Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden – Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, (Ingenieurbüro für Landschaftsplanung Arnd Faulenbach, Neuwied, Juli 2024)

• Aktenvermerk zu den Bodenluftuntersuchungen (GBU Geologie Bau & Umweltconsult GmbH, Alfter, Januar 2024)

Schutzgut Wasser:

• Beschreibung von Ausgleichsmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser – Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, (Ingenieurbüro für Landschaftsplanung Arnd Faulenbach, Neuwied, Juli 2024)

• Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises vom 15.09.2023 auf ggfls. zu verlegende Grundwasseraufschlüsse

Schutzgut Luft:

• Aktenvermerk zur Bodenluftbelastung durch CKW- und BTEX Gehalte innerhalb des Plangebietes, bestehende Situation (GBU GmbH, Alfter, 17.04.2023)

• Beschreibung von Ausgleichsmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Schutzgutes Luft – Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, (Ingenieurbüro für Landschaftsplanung Arnd Faulenbach, Neuwied, Juli 2024)

• Stellungnahme der Bezirksregierung Köln Dez. 53 vom 29.09.2023 zu möglichen Beeinträchtigungen der Luftzirkulation

• Stellungnahme zum Gebäudeeinfluss hinsichtlich mehrerer Schornsteinstandorte im TGHG- Gelände nördlich des Plangebiets im Rahmen des Bebauungsplanvorhabens T182, Bl. 1, Stadt Troisdorf (Accon GmbH, Greifenberg, April 2024)

Schutzgut Klima:

• Erfassung und Beurteilung der klimatischen Auswirkungen der Planung, (siehe Umweltbericht als Teil B der Begründung)

Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter:

• Erfassung und Sicherung des Bestandes an Versorgungsleitungen (siehe Umweltbericht als Teil B der Begründung

Alle Schutzgüter:

• Erfassung und Umgang mit allen Schutzgütern (siehe Umweltbericht als Teil B der Begründung)

Gleichzeitig mit der Veröffentlichung ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§ 4 Abs. 2 BauGB).”

Bebauungsplan T182, Blatt 1, Stadtteil Troisdorf-Mitte, Bereich ehemaliges Orica Gelände, Kronenstraße, Carl-Diem-Straße und Kaiserstraße (Kronenforstviertel) (Parallelverfahren mit 9. Änderung des Flächennutzungsplanes)

Beschluss

“Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Kenntnis genommen. Er beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes T182, Blatt 1, Stadtteil Troisdorf-Mitte, Bereich ehemaliges Orica Gelände, Kronenstraße, Carl-Diem-Straße und Kaiserstraße (Kronenforstviertel) einschließlich der beigefügten Begründung. Der Offenlegungsbeschluss vom 25.05.2023 wird hierdurch ersetzt. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Bebauungsplanentwurf festgesetzt.

Der Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung und den wesentlichen bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter Angabe folgender Arten an verfügbaren umweltbezogenen Informationen für die Dauer eines Monats (mindestens 30 Tage) öffentlich auszulegen:

Schutzgut Mensch:

• Schallschutzgutachten betreffend den Verkehrslärm von den umliegenden Straßen, Aussage zur Kontingentierung der Gewerbeflächen im Plangebiet sowie Bewertung der Immissionen der im Nordosten gelegenen Sportstätte., (Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies GbR, Boppard, 25.05.2024)

• Bestandsaufnahme und Bewertung der Leistungsfähigkeit und städtebaulichen Verträglichkeit der geplanten Verkehrserschließung als Grundlage zur Bemessung der Verkehrsanlagen und schalltechnische Untersuchung des Anschlusses an das vorhandene Straßennetz (IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH, Neuss, 14.03.2023)

• Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf vom 22.06.2020, hier Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) zu vermehrten Bodenkampfhandlungen und Bombenabwürfen im Plangebiet.

• Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises vom 31.07.2020 zum Verdacht auf das Vorliegen von Boden- und Grundwasserbelastungen aufgrund von Rüstungsaltlasten des ehemaligen Firmengeländes der Rheinisch-Westfälischen Sprengstoff AG (folgend Dynamit Nobel AG und später Orica GmbH)

• Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises vom 31.07.2020 zum Ausschluss der Abstandsklassen I bis IV des Abstandserlasses 2007 im geplanten GE und GEe.

• Stellungnahme der Bezirksregierung Köln vom 19.08.2020 und vom 16.04.2021 zu angemessen Sicherheitsabständen zwischen den Betriebsbereichen der TGHG und der schutzbedürftigen Nutzung im Plangebiet, zum bestehenden Gewerbelärm sowie zum vorübergehenden Aufenthalt von Personen innerhalb der K22-Linie im GEe.

• Stellungnahme der Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 und Dez. 32, zur Landesplanerischen Anfrage nach § 34 LPIG NRW vom 13.07.2023

• Aktenvermerk zu den Bodenluftuntersuchungen (GBU Geologie Bau & Umweltconsult GmbH, Alfter, Januar 2024)

• Geruchsimmissionsmessungen gemäß DIN EN 16841-1 im Gebiet des Bebauungsplan T182 Bl. 1 östlich des Industrieparks in Troisdorf (Aneco Institut für Umweltschutz GmbH & Co, Juli 2024)

Schutzgut Tiere und Pflanzen:

• Artenschutzprüfung Stufe I+II aufgrund er Nähe zum FFH- und Vogelschutzgebiet “Wahner Heide” (Ingenieurbüro für Landschaftsplanung Arnd Faulenbach, Neuwied, Juli 2024)

• Vertiefte artenschutzrechtliche Prüfung für die Tierarten Mauereidechse (Büro für faunistische Gutachten – Dr. Ulrich Schulte, Borgholzhausen, 23.07.2020)

• Beschreibung von landschaftspflegerischen Maßnahmen gegen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen – Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, (Ingenieurbüro für Landschaftsplanung Arnd Faulenbach, Neuwied, Juli 2024)

• Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises vom 31.07.2020 zum Artenschutz,

Schutzgut Boden:

• Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises vom 31.07.2020 zum Altlasten- und Hinweisflächenkataster mit der Nr. 5108-1258-00, dass im Plangebiet Boden- und Grundwasserbelastungen vorliegen

• Gesamtgutachten zur Erfassung und Beurteilung der Altlastensituation des ehemaligen Rüstungsstandortes (GBU GmbH, Alfter, 17.04.2023)

• Beschreibung von Maßnahmen für Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden – Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, (Ingenieurbüro für Landschaftsplanung Arnd Faulenbach, Neuwied, Juli 2024)

Schutzgut Wasser:

• Stellungnahme der Rheinische NETZGesellschaft Köln, vom 26.06.2020 zur Nähe des Plangebietes zum Wasserschutzgebiet Zündorf und zum Vorkommen mehrerer Grundwassermessstellen der Dynamit Nobel (DN).

• Erfassung und Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes und gemeinwohlverträgliche Ableitung des Niederschlagswassers (GBU GmbH, Alfter, 17.04.2023)

• Beschreibung von Ausgleichsmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser – Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, (Ingenieurbüro für Landschaftsplanung Arnd Faulenbach, Neuwied, Juli 2024)

• Stellungnahme der Bezirksregierung Köln, Dezernat 54- Wasserwirtschaft das keine Betroffenheit besteht.

Schutzgut Luft:

• Stellungnahme der Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 und Dez. 32, zur Landesplanerischen Anfrage nach § 34 LPIG NRW vom 13.07.2023

• Aktenvermerk zu den Bodenluftuntersuchungen (GBU Geologie Bau & Umweltconsult GmbH, Alfter, Januar 2024)

• Beschreibung von Ausgleichsmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Schutzgutes Luft – Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, (Ingenieurbüro für Landschaftsplanung Arnd Faulenbach, Neuwied, Juli 2024)

• Stellungnahme zum Gebäudeeinfluss hinsichtlich mehrerer Schornsteinstandorte im TGHG- Gelände nördlich des Plangebiets im Rahmen des Bebauungsplanvorhabens T182, Bl. 1, Stadt Troisdorf (Accon GmbH, Greifenberg, April 2024)

Schutzgut Klima:

• Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises vom 31.07.2020 zum solar-energetischen Flächenpotenzial im Plangebiet und zur Fassadenbegrünung.

• Erfassung und Beurteilung der klimatischen Auswirkungen der Planung, (siehe Umweltbericht als Teil B der Bebauungsplanbegründung)

• Beschreibung von Ausgleichsmaßnahmen wie z.B. Dach- und Tiefgaragenbegrünung für Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima – Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, (Ingenieurbüro für Landschaftsplanung Arnd Faulenbach, Neuwied, Juli 2024)

Schutzgut Landschaft:

• Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild, Beschreibung von Ausgleichsmaßnahmen – Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, (Ingenieurbüro für Landschaftsplanung Arnd Faulenbach, Neuwied, Juli 2024)

Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter:

• Stellungnahmen des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 10.06.2020 zu einem ehemals weit ausgedehnten ältereisenzeitlichen Urnengräberfeld im westlichen Teilbereich des Plangebietes.

• Erfassung und Sicherung des Bestandes an Versorgungsleitungen (siehe Umweltbericht als Teil B der Begründung)

Alle Schutzgüter:

• Erfassung und Umgang mit allen Schutzgütern (siehe Umweltbericht als Teil B der Begründung)

Gleichzeitig mit der Veröffentlichung ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§ 4 Abs. 2 BauGB).”

(siehe auch nachstehende Übersichtspläne, Kartenhintergrund = Datenlizenz Deutschland – Zero- Version 2.0, Lizenz-URI, nicht maßstabsgerecht)

Die Bauleitplan entwürfe liegen werden mit den Begründungen und den wesentlichen, bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit den nachfolgend genannten Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen in der Zeit

vom 23.09.2024 bis 31.10.2024 einschließlich

im Rathaus, Stadtplanungsamt, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. Obergeschoss, Gebäudeteil C während der nachstehend genannten Dienststunden veröffentlicht:

Montag, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr – 12:30 Uhr und 13:30 Uhr – 16:00 Uhr

Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr – 12:30 Uhr

Zu diesen Zeiten werden beim Stadtplanungsamt im 3. Obergeschoss des Rathauses, Gebäudeteil C, Auskünfte erteilt.

Begründungen, Pläne und Anlagen auf der städtischen Homepage

Die aushängenden Pläne und Texte sind während der Veröffentlichung ab dem 23.09.2024 auf der städtischen Internetseite https://www.troisdorf.de unter der Rubrik BAUEN & PLANEN Stadtplanung Öffentlichkeitsbeteiligung, unter dem Link https://www.troisdorf.de/de/bauen-planen/stadtplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung/, einsehbar. Die Mitarbeiter*innen des Stadtplanungsamtes informieren gerne telefonisch (02241-900-626) und per E-Mail unter der Adresse bauleitplanung@troisdorf.de über den o.g. Bebauungsplanentwurf.

Terminvereinbarung zur Einsichtnahme

Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme wird empfohlen. Unter der Telefon-Nr. 02241- 900-626 und unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@troisdorf.de können die Besuchszeiten vereinbart werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Bauleitplan, insbesondere elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@troisdorf.de, abgegeben werden. An die oben benannte Dienststelle im Rathaus können Stellungnahmen bei Bedarf auch schriftlich oder zu den vorbezeichneten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Im weiteren Verfahrensgang entscheidet der Rat der Stadt Troisdorf in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs. 8, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der bei Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltenden Fassung.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung ist auch auf der städtischen Internetseite unter der Rubrik Rathaus & Service Aktuell Bekanntmachungen bereitgestellt worden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 6 GO NRW eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen der Satzung, der sonstigen ortsrechtlichen Bestimmung oder des Flächennutzungsplanes nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan sind nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Mit dieser Bekanntmachung werden die Beschlüsse wirksam.

Troisdorf, 19.09.2024
Stadt Troisdorf
gez. Alexander Biber
Bürgermeister

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