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Troisdorf
Montag 16. September 2024
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Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz des Rates der Stadt Troisdorf hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 auf Grundlage des § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, folgende Beschlüsse gefasst:

Flächennutzungsplan der Stadt Troisdorf, 8. Änderung, Stadtteil Troisdorf-Rotter See, Bereich Kriegsdorfer Straße, Birklestraße, Im Lettenfeld, Ortseingang Südost (Entwicklung eines Rettungszentrums – Parallelverfahren mit Aufstellung des Bebauungsplanes K 210)

Beschluss

"Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ist mit dem vorgestellten Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stadtteil Troisdorf-Rotter See, Bereich Kriegsdorfer Straße, Birklestraße, Im Lettenfeld, Ortseingang Südost einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf die Anfrage zur Übereinstimmung mit den Zielen der Landesplanung gem. § 34 LPlG NRW durchzuführen und die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Unterlagen für die Dauer von 4 Wochen frühzeitig zu beteiligen, wobei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben ist. Des Weiteren sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend frühzeitig zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern."

Bebauungsplan K210, Stadtteil Troisdorf-Rotter See, Bereich Kriegsdorfer Straße, Birklestraße, Im Lettenfeld, Ortseingang Südost (Entwicklung eines Rettungszentrums – Parallelverfahren mit 8. Änderung des Flächennutzungsplanes)

Beschluss

"Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ist mit dem vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes K210, Stadtteil Troisdorf- Rotter See, Bereich Kriegsdorfer Straße, Birklestraße, Im Lettenfeld, Ortseingang Südost einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Unterlagen für die Dauer von 4 Wochen frühzeitig zu beteiligen, wobei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben ist. Des Weiteren sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend frühzeitig zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern."

Flächennutzungsplan der Stadt Troisdorf, 6. Änderung, Stadtteil Troisdorf- Bergheim, Bereich nördlich des Vollsortimenters, Zum Kalkofen (Feuerwehrgerätehaus) – Parallelverfahren mit 2. Änderung des Bebauungsplanes B 181

Beschluss

"Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ist mit dem vorgestellten Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stadtteil Troisdorf-Bergheim, Bereich nördlich des Vollsortimenters, Zum Kalkofen einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf die Anfrage zur Übereinstimmung mit den Zielen der Landesplanung gem. § 34 LPlG NRW durchzuführen und die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Unterlagen für die Dauer von 4 Wochen frühzeitig zu beteiligen, wobei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben ist. Des Weiteren sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend frühzeitig zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern."

Bebauungsplan B181, 2. Änderung, Stadtteil Troisdorf-Bergheim, Bereich nördlich des Vollsortimenters, Zum Kalkofen (Feuerwehrgerätehaus) – Parallelverfahren mit 6. Änderung des Flächennutzungsplanes

Beschluss

"Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ist mit dem vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes B 181, 2. Änderung, Stadtteil Troisdorf- Bergheim, Bereich nördlich des Vollsortimenters, Zum Kalkofen einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Unterlagen für die Dauer von 4 Wochen frühzeitig zu beteiligen, wobei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben ist. Des Weiteren sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend frühzeitig zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern."

(siehe auch nachstehende Übersichtspläne, Kartenhintergrund = Datenlizenz Deutschland – Zero- Version 2.0, Lizenz-URI, nicht maßstabsgerecht)

Das Stadtplanungsamt informiert im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Planaushang über die Bebauungsplanvorentwürfe und die Flächennutzungsplanvorentwürfe

vom 05.08.2024 bis 06.09.2024 einschließlich

Die Bebauungsplanvorentwürfe und Flächennutzungsplanvorentwürfe liegen im Rathaus, Stadtplanungsamt, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. Obergeschoss, Gebäudeteil C, während der nachstehend genannten Öffnungszeiten aus:

Montag, Dienstag u. Donnerstag 07:30-12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch u. Freitag 07:30-12:30 Uhr

Die ausgehängten Pläne können zu diesen Zeiten beim Stadtplanungsamt eingesehen werden. Dort besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist eingereicht werden. Äußerungen können auch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@troisdorf.de

gerichtet werden.

Begründungen, Pläne und Anlagen auf der städtischen Homepage

Die aushängenden Pläne und Texte sind während der öffentlichen Auslegung ab dem 05.08.2024 auf der städtischen Internetseite https://www.troisdorf.de

unter der Rubrik BAUEN & PLANEN Stadtplanung Öffentlichkeitsbeteiligung, unter dem Link bauleitplanung@troisdorf.de

über die o.g. Bebauungsplanvorentwürfe.

Terminvereinbarung zur Einsichtnahme

Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme wird empfohlen. Unter der Telefon-Nr. 02241- 900-626 und unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@troisdorf.de

können die Besuchszeiten vereinbart werden.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung ist auch auf der städtischen Internetseite unter der Rubrik Rathaus & Service Aktuell Bekanntmachungen bereitgestellt worden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 6 GO NRW eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen der Satzung, der sonstigen ortsrechtlichen Bestimmung oder des Flächennutzungsplanes nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan sind nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Mit dieser Bekanntmachung werden diese Beschlüsse wirksam.

Die Bekanntmachung steht auch auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter

https://www.troisdorf.de

zum Download bereit.

Troisdorf, 01.08.2024

Stadt Troisdorf

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Tanja Gaspers

Erste Beigeordnete

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