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Montag 16. September 2024
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Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung der Öffentlichen Zustellung erfolgte gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf am 22. August …

Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung der Öffentlichen Zustellung erfolgte gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf am 22. August 2024 durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter der Internetseite https://www.troisdorf.de/bekanntmachungen und wird hiermit nachrichtlich veröffentlicht:

Öffentliche Zustellung

Nachfolgend aufgeführter Bescheid ist nicht zustellbar, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten nicht möglich ist, und wird daher öffentlich zugestellt:

Bauunternehmen KAAN GmbH (angegebener Betriebssitz Johann-Philipp-Reis-Str. 10 in 53332 Bornheim) vertreten durch den Geschäftsführer Johan Jacobus Johanna von Susteren

Mit Ordnungs- und Schließungsverfügung vom 20.06.2024 wird der Firma Bauunternehmen KAAN GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Johan Jacobus Johanna von Susteren, die Ausübung der selbständigen Tätigkeit

“Planung und Errichtung von Bauwerken aller Art, insbesondere Hochbauten sowie die Durchführung von Bauarbeiten jeder Art, für eigene oder fremde Rechnung, einschließlich aller Arbeiten und Dienstleistungen, die mit dem Baugewerbe unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen”

Sowie die selbständige Ausübung aller anderen Gewerbe zeitlich unbefristet auf dem Gebiet der Bundesrepublik untersagt.

Die Schließung des Betriebes der Bauunternehmen KAAN GmbH durch unmittelbaren Zwang wird für den Fall angedroht, dass das Gewerbe trotz Untersagung weiter ausgeübt wird. Tätigkeiten zur Abwicklung und Einstellung des Geschäftsbetriebes sind längstens 2 Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides zulässig.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß §§ 1 u. 10 Abs. II des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) i.V.m. § 4 Abs 1 Nr. 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 i. V. m. § 16 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf vom 07.10.1999 in der aktuellen Fassung.

*Der Beschuldigte* oder eine von ihm bevollmächtigte Person ist berechtigt, den Bescheid im Rathaus Troisdorf, Kölner Straße 176, Zimmer *223* gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises einzusehen und in Empfang zu nehmen.

Der Bescheid gilt nach Ablauf von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung als zugestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Troisdorf, den *22.08.2024*

Stadt Troisdorf

Der Bürgermeister

Im Auftrag

gez. Marosvary
Sachgebietsleiter
Amt für Sicherheit und Ordnung

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